Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie als zukünftige/r Patient/in eine medizinische Behandlung, zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen, ablehnen können. 


Diese wird dann wirksam wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungs-fähig, beispielsweise bewusstlos, sind. 


Voraussetzung für die Errichtung einer Patientenverfügung ist ein umfassendes ärztliches Gespräch, einschließlich des Für und Wider der Patientenverfügung. 


Diese bleibt längstens 8 Jahre verbindlich und muss dann wieder bestätigt werden, kann aber auch vorzeitig von Ihnen verändert oder aufgehoben werden. Die Errichtung einer Patientenverfügung ist in unserer Ordination eine private Leistung.